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Gemeinsame Schulordnung des Schulzentrums am Neuenhof

Dies ist unsere Schulordnung. Sie dokumentiert den Willen aller Beteiligten, (Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer), die sie gemeinsam erarbeitet haben, an der Gestaltung des täglichen Zusammenlebens in der Schule einvernehmlich und verantwortlich mitzuwirken. Sie erhebt den Anspruch, dass Schüler und Lehrer gleichermaßen aktiv und vorbildhaft an ihrer Einhaltung mitarbeiten.

Diese Schul- und Hausordnung basiert auf den gültigen Gesetzen, Erlassen und Bestimmungen des Landes NRW. Sie nimmt Aspekte des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auf und führt diese u.a. näher aus. Weitere Regeln wurden in den gemeinsamen Beratungen in der Schulkonferenz aufgestellt.

Die in dieser Schulordnung aus stilistischen Gründen verwendeten Begriffe „Schüler“ und „Lehrer“ bezeichnen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.


Zusammenleben in der Schule

1.
Im Schulzentrum Am Neuenhof in Siegburg bilden Gesamt-, Haupt- und Realschule eine soziale Einheit. Diese gemeinsame Schulordnung soll

  • das Miteinander in der Schule regeln
  • das Recht der Einzelnen in der Gemeinschaft schützen
  • jedem Schüler einem schulischen Abschluss ermöglichen


  • 2.
    Ziel aller Schulen ist es, ihre Schüler zu Toleranz und sozialer Verantwortung zu erziehen. Alle Schüler sind daher verpflichtet, den Anspruch der Mitschüler auf einen ungestörten Unterricht zu respektieren.

    3.
    Jeder Einzelne an unseren Schulen ist zum Respekt gegenüber anderen verpflichtet. Abfälligkeiten, Rücksichtslosigkeiten, Beschimpfungen und erst recht körperliche Gewalt werden nicht toleriert. Eine Zuwiderhandlung wird geahndet.



    Verhalten in der Schule

    4.
    Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen (Exkursionen, Klassenfahrten, Theater- und Museumsbesuche etc.) ist nach § 43 Schulgesetz Pflicht.

    5.
    Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies der Schule von den Erziehungsberechtigten unverzüglich telefonisch zu melden. Außerdem muss spätestens am dritten Tag eine begründete schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer bzw. der Schule abgegeben werden. In begründeten Einzelfällen behält sich die Schule vor, ein ärztliches Attest zu verlangen.

    6.
    Erkrankt ein Schüler in der Schule (z.B. Unwohlsein oder Verletzung), so muss er sich grundsätzlich beim Fachlehrer oder Klassenlehrer abmelden und sich im Sekretariat einfinden. Nur die Sekretärin bzw. die Schulleitung informieren die Erziehungsberechtigten zur Abholung. Die Erziehungsberechtigten haben deshalb schon bei der Anmeldung ihres Kindes sicherzustellen, dass sie oder eine andere Person ihres Vertrauens für die Schule im Notfall erreichbar sind. Von Schülern selbst veranlasste Abholungen sind nicht erlaubt.

    7.
    Bei allen anderen Gründen müssen die Eltern einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Eine Verlängerung der gesetzlichen Ferienzeiten kann grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag von der jeweiligen Schulleitung genehmigt werden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld, das durch die zuständige Bezirksregierung verhängt wird.

    8.
    Während der Unterrichtszeit, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen stehen die Schüler unter der Aufsicht der Schule. Nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung dürfen sie das Schulgelände verlassen. Dies gilt auch für Randstunden und für die Mittagspause.

    9.
    Nikotin, Alkohol und andere Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das gilt auch, wenn die Schüler das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot. Dieses Verbot gilt auch für Besucher bei allen Schulveranstaltungen.

    10.
    Auf dem Schulweg und im Schulgelände muss sich jeder so verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Die Lehrkräfte haben die Pflicht, „gefährliche“ Gegenstände einzuziehen und diese nur an die Erziehungsberechtigten oder über die Schulleitung an die Polizei auszuhändigen.

    11.
    Das Werfen mit Schneebällen, Nahrungsmitteln und anderen Gegenständen ist generell verboten. Dazu gehören auch Feuerwerkskörper, Eicheln, Kastanien, etc.

    12.
    Die Nutzung von elektronischen Geräten (Handys, MP3-Player u.ä.) ist im Schulgebäude und im Unterricht generell verboten. Handys müssen ausgeschaltet sein und Kopfhörer müssen abgelegt und dürfen nicht sichtbar getragen werden. Die Nutzung der Foto- und Videoaufnahmefunktion von Handys ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.

    13.
    Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben, in Ausnahmefällen auch im Sekretariat.

    14.
    Sollte es einem Schüler nicht gelingen, sich an die Grundregeln zu halten, wird ihm über das Ende der Unterrichtszeit hinaus Gelegenheit gegeben, über das Verhalten nachzudenken. In einem solchen Fall informiert die Schule vorab die Erziehungsberechtigten.


    Ordnung und Sauberkeit in der Schule

    15.
    Alle am Schulleben des Schulzentrums Neuenhof Beteiligten sorgen zusammen mit dem Hausmeister für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

    16.
    Die Einrichtung der Schule – Räume, Möbel, Geräte und Unterrichtsmaterialien sind für alle da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kostet viel Geld und wird aus Steuermitteln finanziert. Die Einrichtungen und Lehrmittel der Schule sind deshalb von allen schonend zu behandeln. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Bücher müssen unverzüglich eingebunden werden. Schüler bzw. deren Eltern haften für angerichtete Schäden oder den Verlust von Lehrmitteln.
    Beschädigungen und Schäden sind sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.

    17.
    Die Klassenlehrer regeln in ihren Klassen den Ordnungsdienst und alle weiteren Dienste. Nach Unterrichtsende müssen die Klassenräume ordentlich verlassen werden - d.h. die Stühle werden hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Sonnenschutzblenden hochgezogen und die benutzten Lehrmittel zurückgestellt. Der Raum muss durch den Ordnungsdienst gekehrt werden.

    18.
    Im Schulzentrum wird der Müll getrennt gesammelt. Jeder Schüler ist verpflichtet mit für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Auch in den Fluren und im PZ, in den Sporthallen und Umkleidekabinen sowie auf dem Schulgelände und den angrenzenden Grundstücken gehören sämtliche Abfälle mit Rücksicht auf die Umwelt und unser Wohlbefinden in die bereitstehenden Behälter. Wird jemand bei einer Zuwiderhandlung dieses Punktes beobachtet, so wird er durch Sozialstunden im Bereich der Sauberkeit nachhaltig daran erinnert.

    19.
    Die Schule ist ein Ort des Arbeitens und Lernens. Die Schüler wählen dazu eine angemessene Kleidung. Eine (para)militärische sowie eine körperenthüllende Freizeit- oder Badekleidung sind in diesem Rahmen nicht passend. Dies gilt auch für den Sport- und Schwimmunterricht. Die Schulleitung behält sich daher das Recht vor, bei unangemessener Kleidung einen Schüler zum Umkleiden nach Hause zu schicken oder ihn mit einem XL-T-Shirt für den Schulvormittag auszustatten, welches am Folgetag gewaschen und gebügelt zurückzugeben ist.


    Sicherheit in der Schule und auf dem Schulweg

    20.
    Unfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.

    21.
    Fahrräder müssen im Fahrradkäfig abgeschlossen abgestellt werden. Außerhalb sind sie nicht gegen Beschädigung und Diebstahl versichert. Die Verkehrssicherheit der Fahrräder ist durch die Erziehungsberechtigten zu gewährleisten.

    22.
    Für Geld und Wertsachen sind die Schüler selbst verantwortlich. Das gilt besonders für den Sportunterricht.

    23.
    Wegen des erhöhten Verletzungsrisikos ist das Tragen von Piercings und anderem Schmuck während des Sportunterrichts verboten.

    24.
    Cityroller sind auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude zusammengeklappt zu tragen und müssen während des Schulvormittags im Klassenraum verbleiben.

    Grundsätzlich gilt:
    Die Schule übernimmt keinerlei Gewähr für Gegenstände, die nicht zwingend zum Schulalltag gehören (wie z.B. Handys, Schmuck, City-Roller etc.)