Gemeinsame Schulordnung des Schulzentrums am
Neuenhof
Dies ist unsere Schulordnung. Sie dokumentiert den Willen aller Beteiligten,
(Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer), die sie gemeinsam erarbeitet
haben, an der Gestaltung des täglichen Zusammenlebens in der Schule
einvernehmlich und verantwortlich mitzuwirken. Sie erhebt den Anspruch, dass
Schüler und Lehrer gleichermaßen aktiv und vorbildhaft an ihrer Einhaltung
mitarbeiten.
Diese Schul- und Hausordnung basiert auf den gültigen Gesetzen, Erlassen und
Bestimmungen des Landes NRW. Sie nimmt Aspekte des Schulgesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen auf und führt diese u.a. näher aus. Weitere Regeln
wurden in den gemeinsamen Beratungen in der Schulkonferenz aufgestellt.
Die in dieser Schulordnung aus stilistischen Gründen verwendeten Begriffe
„Schüler“ und „Lehrer“ bezeichnen Schülerinnen und Schüler sowie
Lehrerinnen und Lehrer.
Zusammenleben in der Schule
1.
Im Schulzentrum Am Neuenhof in Siegburg bilden Gesamt-, Haupt- und
Realschule eine soziale Einheit. Diese gemeinsame Schulordnung soll
das Miteinander in der Schule regeln
das Recht der Einzelnen in der Gemeinschaft schützen
jedem Schüler einem schulischen Abschluss ermöglichen
2.
Ziel aller Schulen ist es, ihre Schüler zu Toleranz und sozialer Verantwortung
zu erziehen. Alle Schüler sind daher verpflichtet, den Anspruch der Mitschüler
auf einen ungestörten Unterricht zu respektieren.
3.
Jeder Einzelne an unseren Schulen ist zum Respekt gegenüber anderen
verpflichtet. Abfälligkeiten, Rücksichtslosigkeiten, Beschimpfungen und erst
recht körperliche Gewalt werden nicht toleriert. Eine Zuwiderhandlung wird
geahndet.
Verhalten in der Schule
4.
Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an schulischen
Veranstaltungen (Exkursionen, Klassenfahrten, Theater- und Museumsbesuche
etc.) ist nach § 43 Schulgesetz Pflicht.
5.
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch
verhindert, so ist dies der Schule von den Erziehungsberechtigten unverzüglich
telefonisch zu melden. Außerdem muss spätestens am dritten Tag eine
begründete schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer bzw. der Schule
abgegeben werden. In begründeten Einzelfällen behält sich die Schule vor, ein
ärztliches Attest zu verlangen.
6.
Erkrankt ein Schüler in der Schule (z.B. Unwohlsein oder Verletzung), so muss
er sich grundsätzlich beim Fachlehrer oder Klassenlehrer abmelden und sich im
Sekretariat einfinden. Nur die Sekretärin bzw. die Schulleitung informieren die
Erziehungsberechtigten zur Abholung. Die Erziehungsberechtigten haben
deshalb schon bei der Anmeldung ihres Kindes sicherzustellen, dass sie oder
eine andere Person ihres Vertrauens für die Schule im Notfall erreichbar sind.
Von Schülern selbst veranlasste Abholungen sind nicht erlaubt.
7.
Bei allen anderen Gründen müssen die Eltern einen Antrag auf Beurlaubung
stellen. Eine Verlängerung der gesetzlichen Ferienzeiten kann grundsätzlich nur
in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag von der jeweiligen
Schulleitung genehmigt werden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein
Ordnungsgeld, das durch die zuständige Bezirksregierung verhängt wird.
8.
Während der Unterrichtszeit, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen stehen
die Schüler unter der Aufsicht der Schule. Nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft
oder der Schulleitung dürfen sie das Schulgelände verlassen. Dies gilt auch für
Randstunden und für die Mittagspause.
9.
Nikotin, Alkohol und andere Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände
verboten. Das gilt auch, wenn die Schüler das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot. Dieses
Verbot gilt auch für Besucher bei allen Schulveranstaltungen.
10.
Auf dem Schulweg und im Schulgelände muss sich jeder so verhalten, dass kein
anderer gefährdet wird. Die Lehrkräfte haben die Pflicht, „gefährliche“ Gegenstände
einzuziehen und diese nur an die Erziehungsberechtigten oder über die
Schulleitung an die Polizei auszuhändigen.
11.
Das Werfen mit Schneebällen, Nahrungsmitteln und anderen Gegenständen ist
generell verboten. Dazu gehören auch Feuerwerkskörper, Eicheln, Kastanien,
etc.
12.
Die Nutzung von elektronischen Geräten (Handys, MP3-Player u.ä.) ist im
Schulgebäude und im Unterricht generell verboten. Handys müssen
ausgeschaltet sein und Kopfhörer müssen abgelegt und dürfen nicht sichtbar
getragen werden. Die Nutzung der Foto- und Videoaufnahmefunktion von
Handys ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte
eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.
13.
Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben, in Ausnahmefällen auch im
Sekretariat.
14.
Sollte es einem Schüler nicht gelingen, sich an die Grundregeln zu halten, wird
ihm über das Ende der Unterrichtszeit hinaus Gelegenheit gegeben, über das
Verhalten nachzudenken. In einem solchen Fall informiert die Schule vorab die
Erziehungsberechtigten.
Ordnung und Sauberkeit in der Schule
15.
Alle am Schulleben des Schulzentrums Neuenhof Beteiligten sorgen zusammen
mit dem Hausmeister für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
16.
Die Einrichtung der Schule – Räume, Möbel, Geräte und Unterrichtsmaterialien
sind für alle da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kostet viel Geld und
wird aus Steuermitteln finanziert. Die Einrichtungen und Lehrmittel der Schule
sind deshalb von allen schonend zu behandeln. Die von der Schule zur
Verfügung gestellten Bücher müssen unverzüglich eingebunden werden. Schüler
bzw. deren Eltern haften für angerichtete Schäden oder den Verlust von
Lehrmitteln.
Beschädigungen und Schäden sind sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat
zu melden.
17.
Die Klassenlehrer regeln in ihren Klassen den Ordnungsdienst und alle weiteren
Dienste. Nach Unterrichtsende müssen die Klassenräume ordentlich verlassen
werden - d.h. die Stühle werden hochgestellt, die Fenster geschlossen, die
Sonnenschutzblenden hochgezogen und die benutzten Lehrmittel zurückgestellt.
Der Raum muss durch den Ordnungsdienst gekehrt werden.
18.
Im Schulzentrum wird der Müll getrennt gesammelt. Jeder Schüler ist verpflichtet
mit für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Auch in den Fluren und im
PZ, in den Sporthallen und Umkleidekabinen sowie auf dem Schulgelände und
den angrenzenden Grundstücken gehören sämtliche Abfälle mit Rücksicht auf
die Umwelt und unser Wohlbefinden in die bereitstehenden Behälter. Wird
jemand bei einer Zuwiderhandlung dieses Punktes beobachtet, so wird er durch
Sozialstunden im Bereich der Sauberkeit nachhaltig daran erinnert.
19.
Die Schule ist ein Ort des Arbeitens und Lernens. Die Schüler wählen dazu eine
angemessene Kleidung. Eine (para)militärische sowie eine körperenthüllende
Freizeit- oder Badekleidung sind in diesem Rahmen nicht passend. Dies gilt
auch für den Sport- und Schwimmunterricht. Die Schulleitung behält sich daher
das Recht vor, bei unangemessener Kleidung einen Schüler zum Umkleiden
nach Hause zu schicken oder ihn mit einem XL-T-Shirt für den Schulvormittag
auszustatten, welches am Folgetag gewaschen und gebügelt zurückzugeben ist.
Sicherheit in der Schule und auf dem Schulweg
20.
Unfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
21.
Fahrräder müssen im Fahrradkäfig abgeschlossen abgestellt werden. Außerhalb
sind sie nicht gegen Beschädigung und Diebstahl versichert. Die
Verkehrssicherheit der Fahrräder ist durch die Erziehungsberechtigten zu
gewährleisten.
22.
Für Geld und Wertsachen sind die Schüler selbst verantwortlich. Das gilt
besonders für den Sportunterricht.
23.
Wegen des erhöhten Verletzungsrisikos ist das Tragen von Piercings und
anderem Schmuck während des Sportunterrichts verboten.
24.
Cityroller sind auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude zusammengeklappt
zu tragen und müssen während des Schulvormittags im Klassenraum
verbleiben.
Grundsätzlich gilt:
Die Schule übernimmt keinerlei Gewähr für Gegenstände, die nicht zwingend
zum Schulalltag gehören (wie z.B. Handys, Schmuck, City-Roller etc.)