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UNSERE SCHULFORM

KLASSENBILDUNG

In einer Gesamtschule gilt bei der Klassenbildung die Drittelparität: Alle Schülerinnen werden im Anschluss an das Anmeldeverfahren zunächst auf der Basis der Grundschulnoten in den Hauptfächern einer von drei Leistungsgruppen (gute bis sehr gute Leistungen; mittlere Leistungen; schwächere Leistungen) zugeordnet.

Anschließend werden die Kinder gleichmäßig auf die Klassen verteilt, sodass in jeder Klasse je 1/3 der Schülerinnen einer der drei Leistungsgruppen entstammt und sich so jede Klasse leistungsheterogen zusammensetzt. Den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder wird im Unterricht unter anderem durch differenzierte Aufgabenstellungen Rechnung getragen.

SCHULVERSETZUNG

An Gesamtschulen gibt es generell bis einschließlich Jahrgang 8 kein Sitzenbleiben. Die Schüler*innen gehen in der Regel automatisch in die nächsthöhere Jahrgangsstufe über. Freiwillige Wiederholungen sind aber auf Antrag möglich bzw. werden in Einzelfällen empfohlen.

Ab dem Übergang in die Jahrgangsstufe 10 greifen dann die in den anderen Schulformen üblichen Versetzungsregeln, da mit dieser Versetzungsentscheidung der Erwerb des ersten Schulabschlusses (dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9) verbunden ist.

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INKLUSION / GEMEINSAMER UNTERRICHT

Eine gelebte Inklusion umfasst für uns sowohl den gemeinsamen Unterricht von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf als auch über den Unterricht hinaus ein Schulleben, in dem jede Schülerin und jeder Schüler mit den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften angenommen und gefördert wird. Die ständige Verbesserung der Inklusion ist uns ein großes Anliegen, an dem wir mit einer „Arbeitsgruppe Inklusion“ und mit dem gesamten Kollegium arbeiten.

In unserem Fachunterricht werden die Schülerinnen und Fachlehrerinnen von Sonderpädagoginnen und Integrationshelferinnen unterstützt. Die Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf arbeiten – je nach Situation mit differenziertem Material – im Regelunterricht mit. Bei Bedarf erhalten sie in „Lernbüros“ in Kleingruppen weitere Erklärungen.

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ABSCHLÜSSE

Die Schüler*innen können an der Gesamtschule alle Schulabschlüsse des deutschen Schulsystems erwerben:

  • den Ersten Schulabschluss
    (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
  • den Erweiterten Ersten Schulabschluss
    (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach
    Klasse 10)
  • den Mittleren Schulabschluss
    (Fachoberschulreife)
  • den Mittleren Schulabschluss
    mit Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe
  • die Fachhochschulreife
  • das Abitur


Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe festgeschrieben und werden natürlich auch an unserer Schule umgesetzt.

Wer sich genauer über die einzelnen Schulabschlüsse und den Weg zum Abitur an der Gesamtschule informieren möchte, kann dazu unter folgender Internetadresse nachlesen: www.schulministerium.nrw